Reform des Unterhaltsvorschusses: Eckpunkte beschlossen!

Endlich geht es weiter in Sachen „Reform des Unterhaltsvorschusses“. Wie das BMFSFJ am 23.1.2017 mitteilte, haben sich Bund und Länder nun auf gemeinsame Eckpunkte einigen können.

+++ Aktueller Hinweis +++ Der reformierte Unterhaltsvorschuss 2017 ist inzwischen rückwirkend zum 1. Juli 2017 in Kraft getreten und kann endlich ausgezahlt werden. Informieren Sie sich hier, was Sie jetzt bei der Beantragung beachten müssen.

 

Die Reform soll zum 1.7.2017 in Kraft treten – und damit ein halbes Jahr verspätet. Offene Fragen zur Finanzierung und zur Umsetzung haben bis zuletzt für intensive Gespräche zwischen Bund und Ländern gesorgt.

Der Kompromiss zur Reform des Unterhaltsvorschusses 2017 sieht jetzt vor, dass der Bund nun 40 Prozent der Kosten übernehmen wird anstatt der ursprünglich vorgesehenen 33,5 Prozent.

Um den Kommunen die nötige Zeit zur Umstellung zu geben, soll die Reform nicht rückwirkend zum 1.1.2017 in Kraft treten.
 

Mehr Hilfe für Alleinerziehende

„Ich freue mich, dass wir die Situation von alleinerziehenden Müttern und Vätern und ihren Kinder verbessern“, kommentiert Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig den gefundenen Kompromiss. Kinder, für die ein Elternteil keinen Unterhalt zahlt, erhalten den Unterhaltsvorschuss bisher nur bis zum 12. Lebensjahr. Diese Begrenzung entfällt nun.

In Zukunft soll der Vorschuss bis zum 18. Lebensjahr gezahlt werden. Auch die maximale Bezugsdauer von bisher 6 Jahren soll ersatzlos entfallen.

Anspruch ist an Bedingungen geknüpft

Viele Alleinerziehende beziehen Hartz-IV-Leistungen und müssen den Unterhaltsvorschuss damit verrechnen. Mit den neuen Regelungen will Schwesig einen Anreiz schaffen, aus den Sozialleistungen zu kommen. Der Anspruch für Kinder zwischen 12 und 18 Jahren wird nur wirksam, wenn

  • das Kind nicht auf Hartz-IV-Leistungen angewiesen ist oder
  • der alleinerziehende Elternteil im Hartz-IV-Bezug ein Einkommen von mindestens 600 EUR erzielt.

Unterhaltsvorschuss jetzt für ältere Kinder

Die Höhe des Unterhaltsvorschusses richtet sich nach dem Alter und dem sogenannten Mindestunterhalt (§ 2 Abs. 1 UhVorschG i. V. m. § 1612a Abs. 1 Satz 3 BGB).

Dieser wird alle zwei Jahre im Rahmen der Mindestunterhaltsverordnung festgelegt. Von ihm ist das für ein erstes Kind zu zahlende Kindergeld abzuziehen.

Damit ergeben sich für 2017 (rechnerisch) folgende Unterhaltsvorschussbeträge:

  • Kinder bis zum 6. Geburtstag: 150 EUR (342 EUR Mindestunterhalt abzüglich 192 EUR Kindergeld)
  • Kinder bis zum 12. Geburtstag: 201 EUR (393 EUR Mindestunterhalt abzüglich 192 EUR Kindergeld)
  • Kinder bis zum 18. Geburtstag: 268 EUR (460 EUR Mindestunterhalt abzüglich 192 EUR Kindergeld)

130 Kommentare zu “Reform des Unterhaltsvorschusses: Eckpunkte beschlossen!

  1. Das neue gesetz,tritt zum 1.7.17
    in kraft,nun wird mein kind am8.4.17,12jahre alt,fällt er dann bereits unter die neue regelung???
    Vielen dank im vorraus

    • Sie bekommen ggf. bis 7.4.17 Unterhaltsleistungen nach dem UVG und können ab 1.7.17 diese dann wieder neu beantragen.

  2. An welcher Stelle des UVG wird geprüft, ob ein Fall nach § 1603II3 BGB vorliegt? In diesen Fällen wäre die Zahlung eines UV m.M.n. rechtswidrig. Es müssen die Einkommensverhältnisse ALLER in Frage kommenden Unterhaltspflichtigen geprüft werden, nicht nur die, des vorrangig Unterhaltsverpflichteten.

    Auch impliziert der Entwurf wenig Fairness den Alleinerziehenden gegenüber, die tatsächlich nicht über Euro 600,- verdienen KÖNNEN.

    Was ist, wenn ein UET gem. § 1612BGB beantragt, selbst zu betreuen?

    Die Sache ist unausgegoren und im Detail wohl nicht verfassungskonform.

  3. Hallo,
    Entscheidend ist die Frage, wie die Aussage interpretiert wird „Der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss wird wirksam, wenn das Kind nicht auf SGB II-Leistungen angewiesen ist“.

    Bedeutet dies, dass ein Kind dann Anspruch auf Unterhaltsvorschuss hat, wenn es aufgrund von Kindergeld, Kindergeldzuschlag, Wohngeld und Unterhaltsvorschussleistungen keinen Anspruch mehr auf SGB-II-Leistungen mehr hat und daher aus der Bedarfsgemeinschaft und dem SGB-II-Bezug rausfällt?

    Oder bedeutet dies, dass ein Kind, solange es in einer Bedarfsgemeinschaft mit Anspruch auf SGB-II-Leistungen lebt, keinen Anspruch auf Unterhaltsvorschussleistungen hat?
    Gruß
    Christoph Babel

  4. Hallo zusammen,

    der Anspruch sollte für jedes Kind gelten, sobald ein Elternteil seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, auch wenn z.B. die Frau wieder geheiratet hat. Da fällt das mitgebrachte Kind auf einmal auch aus der Berechtigung raus. Die Mutter ist nicht alleinerziehend, laut Staat, obwohl der neue Partner keine Rechte und Pflichten hat. Was ist das für eine Ungerechtigkeit. Hier sieht man das der Staat wieder sparen will. Diese Gesetzesänderung bedarf noch vieler Nachbesserungen.

    • Das ist bei uns der Fall. Meine große Tochter- inzwischen 15 Jahre alt hat noch keinen einzigen Cent von ihrem Vater gesehen und mein Ehemann (seit 2014) muss sie mitfinanzieren. Ich werde trotzdem den neuen Vorschuss beantragen und es wenigstens versuchen

      • Hallo Jenny. UV gilt nur für Alleinerziehende, nach wie vor. Durch deine Ehe ist dies nicht der Fall. Die Antragstellung hätte keinen Erfolg und wird abgelehnt. So schade wie das ist. Gruss. Michael

  5. Nach wie vor klafft eine Lücke, da beim Unterhaltsvorschuss weiterhin das volle Kindergeld abgezogen wird. Für die Geltendmachung der Differenz (mind. 96 Euro) zum Mindestunterhalt muss weiterhin die Beistandschaft oder ein Rechtsanwalt tätig werden…

  6. Hallo
    Ich möchte wissen haben ich 2 Kinder aber 1 blieb 5 Tag mit mir und anderen kind bleiben 5 Tag mit Papa and wechseln immer. Dann ? Papa muss bezahlen unterhaltvorshuss oder nein ?

  7. Mich verärgert diese Reform sehr stark. Ich bin eine Mutter von 4 Kindern. Unterhalt bekam ich meist nur zu Hälften. Also zum Teil dann auch Unterhaltsvorschuss.
    Seit ich verheiratet bin, steht mir kein Unterhaltsvorschuss mehr zu.
    Begründung: Mein Ehemann soll mit für meine Kinder aufkommen.
    Mein Ehemann ist aber Unterhaltspflichtig für seine zwei Kinder. In dessen Berechnung, werden wir nicht berücksichtigt.
    Er soll also für insgesamt 6 Kinder voll aufkommen ohne jegliche Unterstützung…weder für ihn noch für mich.
    Wenn wir unsere Ehe auf dem Papier beenden würden, stünden mir laut neuer Reform monatl. etwas über 500€ Unterhaltsvorschuss zu !!!!
    Und das (altersabbauend) noch 14 Jahre.
    Verheiratet sind wir vom Staat finanziell gearscht! Aber richtig.

    Unterhaltsvorschuss belief sich bei 6 Jahren auf über 30.000€.
    Mit neuer Reform verdoppelt der Staat freiwillig????
    Da ist doch was faul….
    Man beachte auch die neue durchsetzbare Möglichkeit des Wechselmodels.
    Somit entfallen Unterhaltskosten und damit verbundene Unterhaltsvorschusszahlungen.

    • Also mir geht es auch so, ich habe meine beiden Kinder bei mir, habe geheiratet und bekomme keinen UHV. Nur weil ich geheiratet habe.Uns tritt man in den A… und die Mütter in dem Fall werden in ruhe gelassen. Von wegen Bekämpfung von Kinderarmut…

  8. Hallo, ich bin alleinerziehende Mutter einer 15 -jährigen Tochter, da ich Berufstätig bin beziehe ich keinerlei Gelder vom Staat. Der Vater zahlt nur 130 Euro Unterhalt monatlich. Kann ich die Differenz von der Unterhaltsvorschusskasse beantragen? Vielen Dank für Ihre Information
    Gruß

  9. Hat sich jetzt eigentlich schon was getan damit das Gesetz verabschiedet wird?
    Ich lese immer nur das das Gesetz am 1.7 in Kraft treten „soll“ aber es sind noch 1,5 Monate und man hört wieder nichts mehr

    • Hallo Mario,
      war heute morgen (also ganz aktuell) beim für uns zuständigen Jugendamt und erhielt die ernüchternde Antwort, dass noch nichts – also kein Gesetz – beschlossen ist.
      Für morgen – 02.06.2017 ist eine weitere Lesung vorgesehen, bei der weitere Details ( Finanzierung? des Ganzen) besprochen werden soll. Klappt das nicht, weil zuviele „Dinge“ anstehen, gibt es einen neuen Termin für den 07.07.2017 !!!!
      Ich habe einfach nur noch den Eindruck, das wir Alleinerziehenden nach Strich und Faden „verarscht“ werden.
      Ausgetragen auf die Rücken unserer Kinder, die vom anderen Elternteil nicht die materielle Unterstützung erhalten (können?) und von der Politik aber so was von im Stich gelassen werden. Hinhaltetechnik!
      Freue mich schon auf die Bundestagswahl!!!!
      Lieben Gruß
      Ines

  10. Ich hab heute mal beim zuständigen Amt angerufen und noch steht überhaupt nicht fest das es zum1.7 losgehen soll .
    Ich verstehe nur nicht warum dann überall steht das es beschlossen ist . Weiß vielleicht einer von euch mehr ?

    • Anruf am 01.06. Jugendamt Düsseldorf:

      JA, sie können bereits einen Antrag stellen aber die neune Formulare sind noch nicht online gestellt, sie klnnen das alte benutzen aber berechnet und bescheidet wird erst nach dme 1.7.

      TROTZDEM sieht man weitehrin überall nur dieses verflixte Wort SOLL!!!!!

      350 Millionen EUro kostet das den Steuerzahler. JA UND!?!?!?!

      Was kostet uns die Rüstung?????

  11. Ich habe bis Mai 2017 UVG für meinen Sohn erhalten und nun die Nachricht das der Bezugszeitrsum von 6 Jahren ausgeschöpft ist und die Zahlung eingestellt wird.
    Auf Nachfrage im zuständigen Jugendamt ob das neue Gesetz noch nicht gillt hiess es, das es noch nicht beschlossen wurde und auch noch kein Datum bekannt ist.
    Tritt das neue Gesetz sicher ab 1.Juli in Kraft und wenn ja kann/soll ich dann UVG neu beantragen?
    Wird jeder Antrag vorher abgeschmettert?

    Wäre sehr dankbar für eine Antwort!

    • Hallo Anne. Mittlerweile ist das Gesetz durch und du hast Anspruch ab dem 1.7. Stell also einen neuen Antrag. Die Laufzeitbeschränkung wurde aufgehoben, und ab dem 12.Lj darf dein Kind keinen Anspruch auf Hartz4 haben, bzw. Du musst selber mindestens 600 euroletten brutto verdienen, falls Du selbst Hartz 4 bekommst.( wenn dein Kind schon 12 ist ) Die Antragstellung kann schon bei einigen JÄmtern jetzt beginnen. Liebe Grüße. Michae

  12. Ja, man wird hier ganz schön hingehalten.
    Es ist unverständlich, dass seit Monaten zugesichert wird, dass das neue Gesetz ab 01.07.2017 gültig sein wird, unter anderem von Frau Schwesig selbst, aber ohne Verabschiedung wird sich überhaupt nichts ändern. Es gibt nicht mal einen Termin, und wir haben nur noch einen Monat. Der Gesetzentwurf könnte genau so gut wieder in die Versenkung verschwinden, wäre nicht das erste Mal.

  13. ich war heute auch beim Jugendamt und wollte den Antrag stellen, wurde vom Jobcenter aufgefordert dies zu tun (Berlin), verdiene über 600 Euro. die Sachbearbeiterin sagte das das nicht geht da der Bundesrat noch nichts verabschiedet hat, ebenso würde es noch keine neuen Anträge geben.

  14. Unterhaltsvorschuss nach dem Unterhaltsvorschussgesetz

    Änderung des Unterhaltvorschussgesetzes ab 2017
    Die Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes, wonach ab 2017 vorgesehen ist, den Bezug des Unterhaltsvorschusses bis zum 18. Lebensjahr auszuweiten und die Befristung auf 72 Leistungsmonate aufzuheben, wurde vom Bundestag noch nicht beschlossen. Anträge auf Unterhaltsvorschuss für Kinder, die das 12. Lebensjahr vollendet oder bereits 72 Leistungsmonate bezogen haben, werden daher abgelehnt. Anträge mit dem Zusatz, die Unterhaltsvorschussleistung erst ab der Gesetzesänderung in Anspruch nehmen zu wollen, werden zurück gesandt.

    Bitte stellen Sie den Antrag erst ab Inkrafttreten des Gesetzes

  15. Wie sieht es damit aus, ich bin alleinerziehend lebe mit meinem Kind 12 in einer Bedarfgemeinschaft.Wird nun UVG ab Juli gezahlt ja oder nein?
    Es wäre eine Schande, da ich arbeitssuchend bin wenn es nach dieser Reform für mein Kind keinen Unterhaltsvorschuss geben würde!!

  16. Bekomme ich auch Unterhaltsvorschuss, wenn der Vater auf Mallorca lebt? Adresse und Steuernummer von ihm sind bekannt. Ich habe ein Einkommen durch Ausbildungsentgeld und Zusatzjob

  17. Wie sieht es bei den Anspruchsvoraussetzungen aus, wenn man nicht verheiratet ist, sondern nur in eheähnlicher Gemeinschaft lebt?

  18. Hallo, nach zahlreichen Recherchen stehe ich mit dem neuen Gesetz schlechter da. Anrechnung von UVG auf Wohngeld = kein Wohngeld mehr. Kinderzuschlag fällt ebenfalls flach. Für meine beiden ältesten bekomme ich ausser Kindergeld nichts mehr, da sie jetzt Ihren Haupt- bzw. Realschulabschluss haben und nach den Ferien ein Jahr auf die BBS gehen (keine Ausbildung, war mehr als Überbrückung gedacht). Bei meinen fünf Kindern macht das eine Einbuße von ca. 300 € und BuT fällt auch flach…

    Kann das wirklich sein?

  19. Ich bin berufstätig und bekomme noch ca. 40 € vom Jobcenter….Meine Kinder 14 (Schule) und 16 (Ausbildung) leben bei mir…der Vater zählt keinen Unterhalt….Jetzt habe ich Gehaltserhöhung ab 1.7.17 erhalten und werde somit aus dem Jobcenter raus fallen….wie ich das verstehe steht mir also der neue Unterhaltsvorschuss zu. Wie verhält es sich mit dem Anrechnungsbeträgen….mein Sohn erzielt ca. 520€ Netto und ich mein Gehalt plus Kindergeld….steht mir trotzdem was zu

  20. Habe gerade mit der UV Kasse getelt, Gesetz wäre immer noch nicht in Kraft, hätte bis 31.7. Zeit den Antrag abzugeben wenn dann das Gesetz endlich gilt.
    Verwirrung pur. Was denn nun?

  21. Auf dem Beiblatt „Ergänzende Angaben“ wollen die Behörden doch tatsächlich die Höhe meines (unterhaltsberechtigtes Kind lebt bei mir) Nettoerwerbseinkommens in Erfahrung bringen. Was soll denn dieser Schwachsinn? Sollte nicht das Einkommen des Unterhaltsschuldners einzig als Berechnungsgrundlage herhalten? Das geht die doch überhaupt nichts an oder sehe ich da was falsch?

    • Der UV ist für Kids ab 12 an dein Einkommen geknüpft. Du musst min 600€ verdienen und das Kind darf keine Harz4 Leistungen beziehen um Anspruch auf UV zu haben.

  22. Nabend zusammen …ich bin mama von 3 Kids und der Vater der Kinder kann leider nicht zahlen!6/13/15 war heute beim Jugendamt ..der kleinste bekommt jetzt weiterhin bis zum 12 Lebensjahr und für die großen haben sie alles wieder neu aufgenommen (hatten ja noch alles da die zwei damals bis zum 6 Lebensjahr bekommen haben ) mir sagte sie das ich dann ab den 01.7 rückwirkend für die zwei großen bekommen würde …also das gesetzt ist bei uns in Neuss seit Samstag in Kraft lg

  23. Ich Mutter von drei Kindern habe den Antrag auch schon gestellt. Mir wurde gesagt das es von Mitte Juli bis Mitte August dauern kann mit der Bearbeitung und dann auch rückwirkend gezahlt wird

  24. Frage:
    Meine Tochter jetzt 14/Jahre alt.
    Ich habe zuletzt 2015/01 Unterhalts Vorschuss vom Amt erhalten,nach dem alten Gesetzt bis zum 12 Lebensjahr.
    Nach dem neuen Gesetzt wurde dies auf 18/Jahre erhoben.
    Erhalte Ich rückwirkend ab 2015/02 bis 01/07/17 die Unterhalts Vorschuss Zahlung vom Amt ?
    Andersrum wenn nein, ist dies gegenüber die ab 01.07.17 von den neuen Regelung profitieren, und kein Nachteil hätten, gegen über anderen ein grosser Nachteil!!!

    • Wenn ein Gesetz zum 01.07.2017 in Kraft tritt wird es wohl kaum möglich sein rückwirkend für die Zeit davor eine Nachzahlung zu erhalten.
      Manche kriegen echt den Hals nicht voll.

  25. Hallo,ich bin Mutter von vier kindern! Ich habe auch schon beantragt und man hat mir heute gesagt das auch bis september damit nicht rechnung brauche,da sie mit den anträgen nicht hinterher kommen und das gesetz auch nicht verabschiedet ist!

    • Das Gesetz wurde jetzt vor ein paar Tagen endlich inkraft gesetzt. Bzw das Bundesgesetzblatt wurde endlich unterzeichnet. Also bald irgendwann werden sie ihre Nachzahlung Ab dem 1.7 erhalten.

  26. Hallo…warum sagt das Jugendamt bei uns in Waren ( Müritz)…dass das Gesetz noch nicht in Kraft getreten ist…und wir noch Monate auf Antworten warten müssen…bevor sie überhaupt etwas machen können…??

      • Vor ein paar Tagen ist es endlich inkraft gesetzt. Ich glaube am 17, oder 18.8. http://Www.bgbl.de da können sie das Bundesgesetzblatt nochmal überprüfen. Ich habe es auch gemacht da ich es nicht geglaubt habe. Stand allerdings in Osnabrück auch in der NOZ das es stimmt.

  27. Ich finde das einfach nur unmöglich , ich rufe jede Woche dort an und es heißt immer ja das Gesetz wurde noch nicht veröffentlicht und richtige Aussagen kommen auch nicht ja es wird diesen Monat noch klappen oder ja es kommt Anfang des Monats man wird nur immer irgend wie abgewimmelt und ich finde das einfach nur frech !!!! Es wäre nett wenn man man eine vernünftige Aussagen bekommen würde die auch mal veröffentlicht wird wann man überhaupt damit rechnen kann !!!!

  28. Hallo, meine großer ist jetzt 16 Jahre, seid Juni mit der schule fertig. Wir haben leider noch keinen ausbildldungsplatz für ihn, jetzt sagte sie uns beim Jugendamt, dass die Kinder auf eine allgemeine Schule gehen müssen um Anspruch auf unterhaltsvorschuss zu haben.
    Kann aber nichts im Netz finden.
    Ist das wirklich so?

  29. Guten Morgen,
    bin Mutter von 2 Kindern, der Jüngste 17 Jahre unterhaltsberechtigt fängt jetzt eine Ausbildung an und auch wir mussten das Ausbildungsgehalt angeben, da es anteilig in die Berechnung mit einfließt .
    Zum anderen, sagte mir der zuständige JA-Sachgebietsleiter auch, solange das Gesetzt noch nicht unterschrieben, verabschiedet und veröffentlicht wurde kann das JA weder die Bescheide versenden noch das Geld anweisen. Es heißt also warten… .

  30. Wir haben heute den 23.07.2017 und das neue Uvg ist laut Jugendamt Warstein noch nicht rechtskräftig, angeblich weil es vom Bundespräsident noch nicht unterschrieben ist. Alles schon komisch. Der Gesetzgeber sag das das Gesetz ab dem 1.7.2017 in Kraft tritt und die Jugendämter sagen das es nicht so ist. Kann jemand uns alleinerziehende bitte mal genaueres sagen

  31. Moin, ab wann geht es los mit dem Unterhaltsvorschuss 2017?? Ich habe die Anträge ausgefüllt und an die Unterhaltsvorschusstelle geschickt. LG Nicole

  32. Hallo ich bin mal ein Vater der seinen Unterhalt im Rahmen seiner Möglichkeiten seit über 10 Jahren zahlt. Was ich sehr merkwürdig finde das meine Partnerin bei meinen Berechnungen mit einbezogen wird. Mein Selbstbehalt wird dann von 1080 Euro auf 972 Euro gekürzt. Im Gegenzug darf die Mama allerdings mit einem Millionär zusammen sein, interessiert das Amt nicht. Jetzt mal im Ernst wer kommt heutzutage mit 972 Euro über die Runden und soll dann noch seinen Kindern regelmäßig was gutes tun. Es wäre auch mal an der Zeit den Selbstbehalt deutlich an die aktuellen Ausgaben anzupassen. Für viele Männer lohnt sich das Arbeiten nämlich nicht mehr.
    Leben und leben lassen.

    • Ja so ganz richtig ist das alles auch nicht was der Staat da mit zahlenden Vätern abzieht.ich sehe das bei meinem Freund wir haben genau das selbe Spiel.ich bewundere meinen Freund Wie ruhig er damit umgehen kann.er beruhigt sich immer in dem.er daran denkt. Bald ist es vorbei irgendwann ist es vorbei. Aber fair ist das alles nicht. Vater die garnicht zahlen kommen einfach so davon und zahlende Vater werden bis aufs letzte Hemd ausgezogen.

  33. Hallo…meine Sachbearbeiterin vom Jugendamt meinte heute das UVG Gesetzt ist noch nicht in Kraft getreten. Zeitpunkt unbekannt ….das ist doch unglaublich!

  34. Hallo auch mir verging es heute so das das Jugendamt mir mitteilte das das neue Gesetz noch gar nicht verabschiedet ist und ich somit keinen neuen Antrag stellen kann.
    Was stimmt jetzt überhaupt?!

  35. Ich habe heute 01.08.2017 bei meinem zuständigen Amt angerufen.Da bekam ich die Auskunft,dass das neue Gesetzt zum Unterhaltsvorschuss immer noch nicht in Kraft ist,da es noch nicht von letzter Stelle unterschrieben ist. Wie lange soll es denn noch dauern.!Im Gegenzug wurde mir aber zum 1.7.17 das Wohngeld wegen des neuen Unterhaltsvorschussgesetzes gestrichen.

  36. Hallo, also das Gesetz ist definitiv durch nur Anträge können wohl erst bearbeitet werden nach der Veröffentlichung. Da dieses neue Gesetz sich in einem Gesetzespaket befindet und zu einem noch Klärungsbedarf besteht, kann dies wohl noch dauern. Was ich nicht verstehen kann, dass die Anträge nicht in der Zwischenzeit bearbeitet werden, sodass bei Veröffentlichung die Bescheide nur noch versendet werden müssen und die Überweisung getätigt werden. Tja, dass ist wohl eine zu viel für die Jungendämter, zumal sie ja noch nie so viel arbeiten mussten. Selbst das Finanzamt ist schneller. Aber es geht ja auch nicht um sie persönlich. Ich habe heute noch mit dem Jungendamt in Bergisch Gladbach gesprochen, dort wurde mir mitgeteilt, dass es denen inzwischen egal wäre ob das Gesetz nun endlich veröffentlicht wurde Sie hätten hunderte von Anträgen und kämen damit schon nicht zurecht. Ich persönlich finde das ganze eine Frechheit. Aber wie gereist in anderen Kommentaren zu lesen ist, wir haben bald wahlen. Lg Bender

  37. Ich glaube die geben den Behörden damit Zeit, dass das Gesetz noch nicht unterschrieben ist. Mein letzter Wissensstand. Es soll wohl bis Mitte/Ende September dauern. Es sind ja auch Wahlen. Alles sehr sehr komisch. Andere Gesetze die später verabschiedet wurden sind durch und wurden auch unterschrieben.

  38. Tja. ich denke mal das es sich hier um Wahl Taktik handelt.

    Das Gesetzt hat die Hürde durch den Bundestag und einen Tag später im Bundesrat genommen.
    Die Bundeskanzlerin (CDU) hätte ja gerne noch vor der Wahl die Statistik der Kinder-Armut-Grenze senken wollen.

    Da unser Bundespräsident ja eigentlich ein SPD Mann ist könnte es ja sein das er denkt vor der Wahl muss das nicht sein, hat der vielleicht die glorreiche Idee und lässt es noch etwas liegen, da erst durch seine Unterschrift das Gesetzt rechtskräftig ist.

    Die Ämter dürfen erst dann tätig werden.

    Naja ich kann halt sonst gar nicht verstehen warum es noch nicht erledigt ist.
    Herr Steinmeier wird sich das bestimmt nicht als Abendlektüre mit ins Bett nehmen um es zu prüfen, daß werden wohl irgend welche Mitarbeiter aus dem Bundespräsidialamt längst schon gemacht haben……fehlt halt noch seine Walter drunter.

  39. Die formelle Verkündung des Gesetzes im Gesetzesblatt steht noch aus, daher ist auch der Teilbereich „Unterhaltsvorschussgesetz“ des gesamten Gesetzespakets formell noch nicht in Kraft (vgl. die Pressemeldung des BMFSFJ hierzu). Daher können derzeit noch keine Bewilligungsbescheide für diejenigen Antragsteller herausgegeben werden, die nach der Neuregelung die Leistung erhalten können.

  40. Schlimm das Alleinerziehende die aufgrund nachweisbar aus gesundheitlichen Gründen sozialgeld beziehen müssen kein unterhaltsvorschuss beantragen können. Kind 12 Jahre 290 Euro. Kind 12 Jahre wow kindergeld und Wii Euro unterhaltsvorschuss. Was hat das mit Gleichberechtigung oder Armut zu vermeiden zu tun. Die Kinder die sowieso nichts haben werden bestraft

  41. Laut Medienberichten hat H.P.Steinmeier heute -endlich-das neue Gesetz unterschrieben, d.h.es tritt heute rückwirkend zum 1.7. in Kraft. Die Auszahlungen werden sich wohl noch verzögern und wer zum 1.7.17 beantragt hat, bezieht dann eine hohe Nachzahlsumme

  42. Nur zum Verständnis. Wann fällt ein Kind aus dem SGB II raus. Wenn man über 600 brutto verdient benötigt man doch auf jeden Fall hartz VI. Und dann fällt das Kind doch noch nicht aus dem SGB II Bezug raus. Und das Kind kann doch seinen Bedarf bei Kindergeld und kindesunterhalt decken. Beziehungsweise wenn es über 290 Euro ist wird ja der Überschuss abgezogen.

  43. Ich verstehe den Satz nicht wenn das Kind seinen Bedarf decken kann. Also 192 Kindergeld und 180 Euro mindestunterhalt kann das Kind seinen Bedarf decken. Was zu viel ist wird ja abgezogen.

  44. Der Staat denkt echt das wir blöd sind. Das man 600 brutto und Kind aus SGB II raus sein muss ist ja klar. Dann bekommt das Kind auch nicht mehr das teihabepaket. Für gering Verdiener absolut keine finanzielle Entlastung. Für Alleinerziehende mit viel vorhandenes Einkommen bringt das was. Aber wird natürlich wieder gut verkauft.

  45. Können sie mir eine Frage beantworten? Ich habe ein Kind, 12 Jahre alt. Im artikel steht „460 euro Mindestunterhalt“. Was bedeutet das – muss der Unterhaltspflichtige eigentlich mindestens 460 euro abzüglich Kindergeld zahlen? Ich selbst habe nur ein Mini-Einkommen. Oder zahlt der Unterhaltspflichtige generell nur die Hälfte? Danke!

  46. Ich ärgere mich seit Jahren mit der unterhaltsvorschusskasse rum. Seit 2013 wird mir uvg verweigert. Begründung: der Vater habe zu viel umgang und ich sei nicht alleinerziehend. Ich betreue die kinder zu 70%, er den Rest. Ich bekomme nichts an Geld außer Kindergeld welches bei Hartz-IV als Einkommen abgerechnet wird. Arbeite halbtags und verdiene über 600€. Steht mir mit der neuen Reform vielleicht doch uvg zu oder ist es aussichtslos einen neuen Antrag zu stellen? Hat da jemand Erfahrung? Ich kenne leider auch niemanden dem das verweigert wird so wie bei mir. Widerspruch hat auch nichts gebracht und prozesskostenhilfe wurde abgelehnt mit keine Aussicht auf Erfolg.
    Lg

  47. So ein Schwachsinn das Hartz 4 mit kind und ohne Abrechnung mehr Geld hätten. Der Alleinerziehende bekommt Existenzminimum. Wenn ihr so viel verdient und nicht auf Hartz 4 angewiesen seid verstehe ich eure Rechnung nicht. Also seid ihr aus hartz 4 raus habt ihr doch mehr als Existenzminimum. Der uvg ist mit oder ohne Anrechnung nicht mehr oder weniger für den alleinerziehenden. Der bleibt doch auf existenzminimum. Ist für Kind und da hätte keiner für sich mehr oder weniger. Also + – 0 für den Alleinerziehenden

  48. Ich bekomme seit einem Jahr den Unzerhaltsvorschuss für meine Tochter. Nun wird sie 12 Jahre am 01. September. Muss ich nun einen neuen Antrag stellen oder läuft es einfach automatisch weiter?
    Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.

  49. Klar supi. Ich als Arbeitnehmer sehe das sehr kritisch. Das ganze Gesetz ist auf Kinder und bis Erwachsene eingestellt. Der Vater bezahlt mindestunterhalt aber ich weiß ganz genau das er nicht mehr Zahlen kann. Zum Kind gehören immer 2 Leute. Und wenn dann gesagt wird zahle für dein Kind ist es falsch wenn dann müsste es heissen zahle für unser Kind. Frauen wollen gleichberechtigt sein. Kinder wollen wenn sie in den Ferien arbeiten merken das man durch Arbeit Geld verdient. Bei Hartz 4 Kinder wird das als Einkommen angerechnet und dürfen es nicht behalten. Welcher Jugendlicher geht dann arbeiten. Und ich sehe unser Kind nicht als mein sicheres Einkommen. Und mein Gehalt ist mit kind nicht für mich alleine. Und ich will nicht am monatsanfang zu meinem Kind sagen gehe mal zu Papa Geld holen. Jedes Kind braucht Papa und Mama und der Vater muss auch die Möglichkeit haben das Kind wenn es bei ihm ist Essen zu kaufen oder mal was Unternehmen zu können. Für mich ist diese Denkweise gerade in der Altersgruppe beide haben sich für das Kind entschieden und wenn man sein Gehalt nur für sich beanspruchen will dann habe ich keine Kinder. Nur für mich ist das nicht zu verstehen das man den anderen das Leben bis 18 Jahre schwer machen muss wenn man gut verdient. Ausserdem bekommt man ja auch das Kindergeld. Also Schulter hoch und Gleichberechtigung und Geld vom Gehalt für mein Kind zu investieren tut mir nicht weh. Das sollte jedem klar sein das Kind Geld kostet nur bis 18 Jahre so tun als wenn ich alleine lebe wäre mir zu einfach. Ausser dem für viele jetzt schön schwanger und 18 Jahre mein sicheres Einkommen. Super

  50. Hallo,
    ich bin als Mutter Unterhaltszahlerin. Mein Sohn und sein Vater sind seit über 15 Jahren Hartz4 Empfänger. Ich habe immer gearbeitet, aber halt nicht viel verdient. Nun soll ich den Unterhaltsvorschuss bezahlen, welcher aber vom Hartz4 Geld wieder abgezogen wird, also bezahle ich an das Amt. Mein Sohn hat nichts davon. Mir wird in dem Schreiben vom Jugendamt angedroht, wenn ich nicht genug verdiene, kann von mir sogar ein Ortswechsel für einen besseren Job verlangt werden. Was ich nicht verstehe, warum bekommt der Kindsvater Hartz4 und keinen Job. Kann das von Ihm nicht auch verlangt werden, um einen Job zu bekommen? Und wenn ich dann im Laufe meines restlichen Lebens dann mal mehr verdiene muss ich den Unterhaltsvorschuss zurück zahlen. Also komme ich nie wieder in meinem Leben mal dazu, vielleicht für irgend was Geld an die Seite legen zu können (um vielleicht mal defekte Sachen zu ersetzten). Ich kann die Leute die solche Gesetzte verabschieden nicht verstehen, zumal das Geld wieder in die Staatskasse (Job-Center) fliest und das Kind nichts davon hat.

  51. Guten Tag, ich verstehe die Aussage nicht ganz „•der alleinerziehende Elternteil im Hartz-IV-Bezug ein Einkommen von mindestens 600 EUR erzielt“. Heißt das nur Alleinerziehende die HartzIV beziehen plus Einkommen, oder alle mit Einkommen über 600€ haben auch Anspruch auf die Leistung? Danke

  52. Hallöchen,
    ich habe die woche Antrag auf Unterhaltvorschuss gestellt. da ich lese das es nur für die sind die vom jobcenter nicht abhängig sind . aber ich hab den antrag vom Jobcenter bekommen nun bin ich verwirrt

  53. Hallo,

    man sollte doch bei der Wahrheit bleiben. Die Änderung zum Unterhaltsvorschussgesetz ab 01.07.2017 ist noch nicht in Kraft getreten, da es bisher noch nicht im Bundesgesetzblatt bekannt gemacht wurde. Aus diesem Grunde erfolgt keine Bearbeitung der Anträge zum gegenwärtigen Zeitpunkt.

    • Hallo,also wenn sie mich meinten mit,man sollte doch bei der Wahrheit bleiben, dann kann ich ihnen nur sagen das ich bei der Wahrheit geblieben bin,ich habe den bescheid mit dem berechnetem uv erhalten und die Nachzahlung von 1.7.wird in den nächsten tagen überwiesen. Lg

    • @Konrad Ebel

      das Gesetz wurde am 17. oder 18.08 offiziell verkündet. Die Bearbeitung der Anträge laufen, dauert aber auf Grund der Vielzahl der Neuanträge einfach ein bisschen.

  54. Ich finde es FURCHTBAR!!!
    Nun greift der Staat alleinerziehenden Müttern/Vätern nochmals unter die Arme und es ist wieder nicht richtig. In anderen Ländern gibt es sowas erst gar nicht, aber manche Menschen bekommen den Hals einfach nicht voll. Ich finde es auch richtig das viele ALG 2 Empfänger damit wach gerüttelt werden um arbeiten zu gehen! ( ich rede nicht von denen die nicht mehr können) , denn man sollte nicht vergessen das dies auch nur alles Steuergelder sind.

  55. Guten Morgen…es ist ein recht großes Ding was sich der Statt wieder leistet…unerhört…Ich schildere mal kurz meinen Fall: Meine Tochter lebte bis zu 9. Lebensjahr bei ihrer Mutter, die immer ihren Unterhalt bekam so gut ich konnte. Ab dem 9. Lebensjahr lebte meine Tochter bei mir, weil die Mutter mit zwei Kindern überfordert war und sie zu mir gab. Unterhalt zahlte sie nicht. Zu den „Muttiwochenden“ durfte ich meine Tochter auch selber bringen und abholen. Bis zum 12. Lebensjahr meiner Tochter bekam ich Unterhaltsvorschuss. Danach nichts mehr nur Kindergeld und ich glaube auch ein wenig Wohngeld. Dann nach der Jugendweihe (also als meine Tochter groß genug war) holte ihre Mutter sie, auf welchen Weg auch immer, zurück zu sich. Also zahlte ich wieder Unterhalt so gut ich konnte. Nun ist meine Tochter mit 16 in die Lehre gegangen und wurde aber nach 2 Monaten wieder gekündigt (gab Probleme mit dem Jugenschutzgestz). Darauf hin ging sie für ein Jahr in die IBZ und bezog dadurch ich glaube Wohngeld. Nun wurde meine Tochter am 26.07. 18 Jahre alt und da kommt doch eine Woche später ein Brief vom Jugendamt in dem die Mutter rückwirkend ab 01.06. Unterhaltsvorschuss geantragt, obwohl ich Unterhalt zahle. Meine Tochter hat seid dem 01.08. wieder eine Lehrstelle und ich freue mich riesig, weil ihr der Beruf Spaß macht. Sie spielt auch mit dem Gedanken eine eigene Wohnung zu nehmen. Ich gebe ihr den Unterhalt wirklich gern weil sie mein Schatz ist und sie bekommt auch immer wenn sie Geld braucht etwas zugesteckt, aber wann hört dass endlich auf mit diesen Müttern, die ihre Kinder zum Geldverdienen bei sich behalten. Ich wollte nur mal meinen Standpunkt äußern. Ich bin auch der Meinung, dass Väter, die über den Mindestunterhalt zahlen müssten, nur diesen bezahlen sollten und die Differenz auf ein Verschlußkonto gepackt wird für das Kind ab 18. Somit kann ein Vater der mehr zahlen müsste auch das Geld mit einmal einzahlen oder monatlich, aber die Mutter bereichert sich nicht. Somit kann die Alleinerziehende, bei der der Vater des Kindes hart arbeit um über die Runden zu kommen, genauso haushalten wie eine Alleinerziehende, bei der der Vater Millionärskind ist. Schön Gruß

  56. Hallo, ich hatte Ende Juli meinen Bescheid im Briefkasten und Mitte August dann ein Schreiben, dass noch nicht gezahlt werden kann. Ich finde es schrecklich, dass Alleinerziehende wieder im Regen stehen gelassen werden.
    Kann mir einer von euch sagen, wann das Gesetz nun in Kraft tritt? LG

  57. Ich bekomme ALG1 und habe UVGz Antrag gestellt bekomme keine Aufstockung geschweige Mietbeihilfe u beide Ämter machen es abhängig vom UVG das kann doch nicht sein das man unter dem Existenzminimum leben muss

    • Mietzuschuss ist unabhängig vom Uhv.
      Mietzuschuss kommt auf das ALG und Höhe der Miete an.
      Bei ALG 1 gibt es aber keine Aufstockung. Aufstockung gibt es nur bei ALG 2. Und ja es wird der UHV angerechnet in dem Fall.
      Das heisst, Druck machen, zur Not Gesetz auf den Tisch knallen. Mindestens 600€musst du Einkommen haben.

      Lg

    • Das ist nun amtlich seit 18.08.!

      Bin auch eine mit der Ersten die den Bescheid seit 30.08. In den Händen halten darf. Gestellt habe ich diesen am 02.07.

      Nur viele Ämter kommen nicht hinterher mit den Anträgen.

      Über die Inkrafttretung steht bereits alles detailliert im Netz. Die Ämter durften vor dem Startschuss nicht mal Bescheide raussenden.
      Viel Erfolg das Dein Bescheid bald kommt. Immerhin bekommt man die Nachzahlung, verloren geht einem nichts wenn der Bescheid noch dauern sollte.
      Liebe Grüße

  58. Hallo,
    Wir leben mit meiner noch Ehefrau getrennt. Das Sorgerecht auf die 5 Kinder (4/6/14/17/19) habe ich als Erziehungsberechtigter.

    Ich bin arbeitnehmer und verdiene nicht viel. Mir wird von z.Z. Familienangehörige wie Muttet oder Schwester geholfen.

    Leider reicht mir als alleinverdiener mein Einkommen
    nictt aus und ich weiß nicht ob ich evtl auch Anspruch drauf habe.

    VG

  59. Auch gerade mal durchgerechnet durch das UVG entfällt bei uns Wohngeld und Kinderzuschlag was für uns ein Minus von 174€ bedeutet. Läuft!

  60. Mich würde interessieren, ob jemand schon mit einem Bescheid, Leistung bekam.
    Bei mir heißt es, Nachzahlung kommt erst zum 01.10.

    Liebe Grüße

  61. Hallo zusammen. Ich zahle für meine beiden Kids Unterhalt. Für den vom JA berechneten Betrag reicht es leider nicht. Habe mich mit der Kindesmutter auf eine Summe geeinigt. Da sie selbst sehr gut verdient, kommt sie gut damit zurecht. Nun hat sie für beide Kids UV beantragt. Der große wird in kürze 18 und lebt schon einige Monate in einem eigenen Haushalt und steht auf eigenen Beinen. Darf sie für Kinder die nicht im Haushalt leben UV beantragen ? Und wie wird die Summe errechnet ?
    UV minus KG minus eingehender Unterhalt = Rest ?
    LG

  62. Seit 14.8.2017 ist das Gesetz für die Neuberechnung für den Unterhaltsvorschuss im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und die Jugendämter haben dieses Blatt erhalten mit der genauen Berechnungsform. Warum ist dann noch immer kein Bescheid per Post gekommen? Neue Mitarbeiter für die Berechnungen wurden schon im August eingestellt.

  63. Ich verstehe auch nicht warum das so lange dauert! Ich habe den Antrag Ende Juni beim JA gestellt, dann hat es sich wegen der fehlenden Unterschrift hinausgezögert. Als das Gesetz dann am 18.8. veröffentlicht wurde, habe ich beim JA nachgefragt wielange die Bearbeitung jetzt circa dauert, dann wurde mir gesagt dass es 2 Wochen, aber auch 2 Monate dauern kann!!!???

  64. Guten Morgen, ich bin alleinerziehend mit einer Tochter von 8 Jahren. Ich gehe 37 Stunden die Woche arbeiten und erhalte zu meinem Einkommen Wohngeld und Kindergeldzuschlag. Mit den UV fallen diese beiden Sachen weg und somit auch das BuT. Am 1. Oktober erhalte ich nun die erste Zahlung. Ab Oktober gehe ich auch nicht mehr 37 Stunden/ Woche arbeiten sondern nur noch 35 Stunden/ Woche. Warum? Damit ich noch Wohngeld erhalte und somit das BuT nicht wegfällt. Wenn ich diesen Schritt nicht gehen würde, würde ich jeden Monat ca. 50 Euro weniger in der Tasche haben, da mein monatliches Einkommen mit UV genau so hoch ist wie jetzt, aber die Zuschüsse vom BuT wegfallen würden. Hier die Auflistung: 13 Euro Zuschuss für die Kinderbetreuung, 1,30 Euro pro Tag Mittagessen -> ca. 26 Euro im Monat und 10 Euro für Teilhabe am kulturellen Leben -> das macht im Monat 49 Euro. Unterhaltsvorschuss ist Einkommen und wird beim Wohngeld sowie beim Kindergeldzuschlag angerechnet. Beim BuT zählt nicht das Einkommen sondern zählen die Scheine: ALG II, Kindergeldzuschlag oder Wohngeld. Mein Fazit das Gesetz wurde nicht richtig durchdacht. Geringverdiener stehen schlechter da.

  65. Toll das es in Kraft getreten ist. Es ist Mitte September und noch kein Geld da. Grund, der Bundespräsident hat es noch nicht unterschrieben. Man bekommt es zwar rückwirkend, aber wann den endlich?
    Habe schon an das Bundes Präsidenten Amt geschrieben. Die Antwort unverständlich. Finde es ein Unding, alleinerziehende so lange hinzuhalten

    • Hallo, meinen Antrag habe ich Anfang Juli eingereicht, im August habe ich bei der Mitarbeiterin der Unterhaltsvorschusskasse angerufen und die Kopie von meiner EC-Karte und Kopie der Geburtsurkunde (wurde angefordert) nachgereicht. Mir wurde dann gesagt, es sei ja Urlaubszeit und es würde noch keiner wissen, nach welchen Kriterien die Anträge abgearbeitet werden, das müsste erst noch besprochen werden. Sleither habe ich nie wieder was gehört und gesehen????

  66. habe auch pünktlich am 1.7. den antrag in den briefkasten geworfen, eine woche später wurde mir geschrieben das noch unterlagen fehlen. Diese habe ich sofort nachgereicht, dann kam ein Monat garnichts. Ich habe mitte August dann nachgerufen was los ist. Es wurde ein Termin Zur Unterschrift einer Niederschrift vereinbart welcher am 21.8. war, Da wurde mir gesagt das es endlich unterschrieben sei und ich mit dem Bescheid recht zügig rechnen duerfte bis Mitte September. Warte bis jetzt noch drauf. Das dumme ist, das ich gleichzeitig auf wohnungssuche bin, es in meinem landkreis (so wie eigentlich in ganz deutschland bis auf wenige dörfer) jedoch unbezahlbar ist etwas zu bekommen. Also habe ich einen Wohnberechtigungsschein beantragt, welchen ich aber erst bekomme, wenn ich den bescheid vom unterhalt hab. Gleiches mit wohngeld… Diese Bürokratie in deutschland lässt wirklich zu wünschen übrig… Man braucht bescheide um bescheide zu beantragen um dann wieder andere bescheide beantragen zu können. Herzlichen Glückwunsch. Und bis dahin steht man völlig hilflos da…. Was bringt mir des wenn mir des rückwirkend bezahlt wird und ich bis dahin mit leeren händen dasteh?!

  67. Hallo,
    ich bin alleinerziehend und lebe mit meiner 14 jährigen zusammen. Ich gehe 39 Stunden die Woche arbeiten. Ich erhalte keine Leistungen, weil ich mit meinem Einkommen drüber bin. Gibt es Grenzen beim Nettoeinkommen? Wie viel darf man verdienen, um Unterhaltsvorschuss zu bekommen oder ist es egal. Vielen Dank!

  68. Größter scheiß überhaupt! Ich bekomme nicht so viel Geld in Rachen geschoben für mein Kind, nur weil ich mit dem Kindesvater zusammen bin.
    Stattdessen bekommen wir durch diesen Beschluss immer mehr Schulden, die kein Mensch bezahlen kann, nur weil er noch ein Kind mit einer anderen Frau hat. Diese hat genug Geld, weil sie mit ihrem Freund schon jahrelang zusammen lebt.
    Klasse. Ein Kindesleben wird vergoldet und das andere verpecht. Das ist Vater Staat. Daumen hoch. Vielen Dank dafür

  69. Hallo ich komme aus Wuppertal und warte auch seit dem 01.07 auf mein Unterhalt habe Alles eingereicht und bis jetzt nix gehört wer vom euch kommt auch aus NRW Wuppertal oder Nähe? ????

  70. Ich habe am 1.7. beantagt, seit dem habe ich NICHTS gehört! -Jetzt ist es Oktober. Meine Tochter ist 12 und bekommt keinerlei Zahlungen vom Erzeuger! -Schlimm!-

  71. Hallo. Ich werde für 4 Monate saisonal bedingt gekündigt. Zählt das alg1 auch dazu das es keine Zahlungen gibt wie beim alg2. Liebe Grüße jenny

    • Ich komme auch aus Dresden und hatte meinen Bescheid die Woche im Kasten. Aber die Nachzahlung noch nicht auf dem Konto. Wer weiß wann die gezahlt wird.

  72. Antrag am 10.07. gestellt- sowohl für meine 12-jährige Tochter als auch meine 9-jährige Tochter- es kann noch dauern- Kreis Ostholstein

  73. Hallo, lebe mit meinen drei Kindern (14,15 &16) im Rhein – Sieg -Kreis. Bin natürlich auch alleinerziehend und arbeite in Vollzeit.Im Juni habe ich bewusst keinen Folge-Antrag beim Jobcenter gestellt, da ich im Juli ja das uvg beantragen wollte,was dann auch geschehen ist.Jetzt ist der Oktober fast vorbei und bisher habe ich noch keinen Bescheid vom JA erhalten,langsam mache ich mir Sorgen, gehe jeden Monat mit fast 500€ Miesen in den nächsten Monat…

  74. Eingereicht am 28.06. und bis heute nichts gehört. Telefonisch wurde mir letzten Monat gesagt, dass ich im Oktober damit rechnen kann. Da ich keine Sozialbezüge bekomme würde es bei mir schneller gehen (haha). Oktober ist fast rum aber gehört habe ich nichts.

  75. Hallo bin aus Wiesbaden,

    habe srit 1.07 den Antrag gestellt. Es hieß es kann bis zu 4 Monaten dauern. Bis jetzt kam kein Bescheid…..

  76. Hallo zusammen,
    Ich habe letzte Woche die telefonische Aussage von der bearbeiteten bekommen, dass es nicht schneller geht wenn jeder anruft und ihre Aussage selbst war, “ ich wäre zufrieden wenn ich es bis Weihnachten ales schaffe, aber kann es nicht garantierten.

    Also ich rechne dieses Jahr nicht mehr damit! Grüße aus Chemnitz

  77. es ist beschämend, das der Unterhalt immer noch nicht ausgezahlt wird, wann wird dieses entlich geschehen oder arbeitet das Jugendamt mit unsem Geld auf unsere kosten.

  78. Super
    Frauen bekommen mehr rechte und somit mehr Geld für Ihre eigene Bedürfnisse!!Respekt!!Ich kämpfe seit 4 Jahren das ich meine Kinder sehe und statt hilft Frauen um besser zu leben!Ihr seit das letzte!Überprüft erst mal was Sache ich bevor ihr Geld zahlt!!!

  79. Das neue UV Gesetz ist ein Hohn für viele Alleinerziehende. Habe vorher Kinderzuschuss 170 Euro und Wohngeld 135 Euro erhalten. Der Unterhaltsvorschuss wird beim Wohngeld als Einkommen angerechnet, der Kinderzuschuss wurde das nicht. Warum auch immer, da ja beide Leistungen dem Unterhalt des Kindes dienen. Am Ende bekomme ich jetzt noch 46 Euro WG und 201 Euro UV. Fehlen 60 Euro….. aber ich habs ja. Und dann muss ich noch 6 x 89 Euro WG zurückzahlen, weil der UV ja schon seit Juli gilt und rückwirkend gezahlt wurde. Wenn die Familienkasse den Kinderzuschuss auch zurück haben will, was ja noch verständlich wäre, müsste ich Geld zurückzahlen, welches ich gar nicht bekommen habe. Wie kann es sein, dass die Familienkasse einen nötigt, Leistungen zu beantragen, die jemanden am Ende finanziell schlechter stellt. Diese Politik ist wirklich nicht zu fassen und sowas von ungerecht.

  80. Und wieder ein Gesetzt, welches nicht immer die Richtigen trifft:
    Ich bekomme als Alleinerziehende keinen Unterhalt, weil der Kindesvater verstarb (wir waren nicht verheiratet, ebten 16 Jahre in einer leider wohl nichtszählenden eheähnlichen Lebensgemeinschaft) und somit lediglich eine Halbwaisenrente in einer monatlichen Höhe von 41,00 € für meinen Sohn der einzige Unterhalt ist, den ich habe, um mein Kind allein großzuziehen! Wieso darf ich keinen Unterhaltsvorschuss beantragen, wieso verrechnet man sowas nicht, wie man es mit anderen Dingen tut, wie z.B. das staatliche Kindergeld. Mit diesen 41 Euro kann ich so große Sprünge mit meinem Sohn machen, so daß ich mittlerweile 2 Jobs habe und 10 Stunden täglich arbeite, um überhaupt über die Runden zu kommen. Man schafft Gesetze für die Falschen und bestraft diejenigen, die ohnehin schon mit Schicksalsschlägen zu hadern haben. Dann lieber GAR KEIN Gesetz in diese Richtung, dann muss ich mich wenigstens nicht ärgern!

  81. Hallo zusammen !
    Ich habe meinen Antrag Juli ´17 eingereicht. Habe bis jetzt noch keine Rückmeldung erhalten. Dem JA habe ich einen Brief geschrieben , wie lange das mit der Bearbeitung noch dauert .. mittlerweile fast 14 Tage her. Bisher immer noch keine Antwort ! Und, mein Sohn ist jetzt 18 geworden .

  82. Hallo alle zusammen.

    Meine Frage lautet:
    ich bekomme Unterhaltsvorschuss. Wenn jetzt mein Freund zu mir zieht, was benötigt das Jugendamt dann von ihm? Oder reicht es wenn ich anrufe und Bescheid sage?

  83. Hallo zusammen,
    habe Antrag auf Unterhaltsvorschuss Juli 2017 eingereicht. Bis jetzt keinen Bescheid erhalten und natürlich auch kein Geld. Grüße aus Berlin

  84. Hallo,

    Ich bin Mutter von zwei Kindern (16 und 17 Jahre). Seit meinem Umzug leben die Kinder beim Kindesvater. Ich war/bin sozusagen verpflichtet Unterhalt zu zahlen. Aufgrund von Arbeitslosigkeit bzw. geringfügiger Beschäftigung war/bin ich finanziell dazu nicht in der Lage und der Vater hat Unterhaltsvorschuss bekommen.

    Das zuständige Jugendamt/UVG-Kasse verlangt nun Nachweise über Bewerbungsbemühungen ab 07/2017.
    Leider hab ich keinerlei Nachweise von meinen Bewerbungen bzw. den Vorstellungsgesprächen und Absagen. Wieviele Jahre (rückwirkend) darf eine Behörde solche Unterlagen verlangen?

    Vielen Dank für Ihre/Eure Antworten.

    Viele Grüße
    Daniela

  85. Gut, dass das Familienrecht eine Revision des Unterhaltsvorschusses vorsieht. Ich wusste nicht, dass sich der Unterhalt nach dem Alter des Kindes richtet. Ich werde einen befreundeten Anwalt mal zu dem Thema befragen.

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