Neuer Spezialreport: 20 tückische Fehler im Unterhaltsrecht

Im Unterhaltsrecht lauern zahlreiche Gefahrenquellen – und richtig schlimm wird es, wenn aufgrund eines Fehlers die Unterhaltsansprüche des Mandanten untergehen. Damit das nicht passiert, deckt unser neuer Spezialreport die 20 häufigsten Fehlerursachen im Unterhaltsrecht auf.

Mit diesem Spezialreport wappnen Sie sich für die Tücken des Unterhaltsrechts

Unser Spezialreport „20 tückische Fehler im Unterhaltsrecht“ hilft Ihnen dabei, die größten Fehlerquellen bei Kindes- und Ehegattenunterhaltsansprüchen sicher zu erkennen. Tragen Sie hier einfach Ihre E-Mail-Adresse ein und laden Sie Ihr PDF kostenlos herunter.

 

Aus dem Inhalt: Folgende Themen beleuchten wir für Sie

Teil I – die häufigsten Fehler beim Ehegattenunterhalt

  1. Zwischen Bedarf und Leistungsfähigkeit wird nicht unterschieden
  2. Aufwendungen für eine zusätzliche private Altersvorsorge werden übersehen
  3. Beim Trennungsunterhalt wird mietfreies Wohnen nicht berücksichtigt
  4. Fiktive Einkünfte werden nicht angerechnet
  5. Bei der Ermittlung des bereinigten Einkommens wird der Steuerklassenwechsel nicht beachtet
  6. Altersvorsorgeunterhalt wird nicht bedacht
  7. Die Begrenzung und Befristung von nachehelichem Unterhalt wird vergessen
  8. Rückständiger Unterhalt wird nicht richtig geltend gemacht
  9. Bei Überzahlungen von Unterhalt werden sofortige Maßnahmen unterlassen
  10. Bei einem Abänderungsantrag nach § 238 FamFG wird falsch vorgegangen

Teil II – die häufigsten Fehler beim Kindesunterhalt

  1. Bei einem gerichtlichen Verfahren wegen Minderjährigenunterhalt wird der falsche Beteiligte aufgeführt
  2. Bei freiwillig gezahltem Unterhalt wird ein gerichtliches Zahlungsverfahren eingeleitet ohne vorherige Aufforderung zur Titulierung
  3. Es wird nicht der gesamte geschuldete Unterhalt tituliert
  4. Die unterschiedlichen Selbstbehaltsätze werden nicht beachtet
  5. Die Rangstufen gem. § 1609 BGB werden übersehen
  6. Laufender Mehrbedarf oder Sonderbedarf wird vergessen
  7. Die Vergleichsgrundlagen werden nicht protokolliert
  8. Es wird ein Elternteil sowie das volljährige Kind anwaltlich vertreten
  9. Es wird beim Volljährigenunterhalt kein schlüssiger Antrag gestellt
  10. Uneffektive Abwehrmaßnahme gegen eine einstweilige Anordnung

Laden Sie Ihren Spezialreport „20 tückische Fehler im Unterhaltsrecht“ jetzt kostenlos herunter!
 

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert