Sorge

Gerichte stolpern über Kindeswohlgefahr – Bei Prüfung geschludert

Über die anstehende Reform des Sachverständigenrechts haben Sie hier auf Familienrecht.de bereits gelesen. Die Reform soll die Qualität von familienrechtlichen Gutachten verbessern und so für mehr kindeswohlgerechte Urteile sorgen. Dass aber auch die Gerichte schon bei der Beauftragung des Gutachtens Fehler machen können, zeigt folgender Fall, den letztlich das Bundesverfassungsgericht entscheiden musste.

Beim Antrag auf Rückübertragung der elterlichen Sorge wurde die Prüfung der nachhaltigen Kindeswohlgefahr vernachlässigt. Erfahren Sie hier mehr!

9 Fakten und 1 Muster zum neuen Sorgerecht – von Richterin OLG Happ-Göhring

Die Sorgerechtsreform 2013 ist in Kraft! Ledige Väter bekommen nun per Gesetz leichteren Zugang zum Sorgerecht. Haben Sie im Blick, welche Auswirkungen die neu gefassten Normen rund um die elterliche Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern haben – vor allem auch im Vergleich zur bis vor kurzem gültigen Übergangslösung des Bundesverfassungsgerichts?

Sabine Happ-Göhring, Richterin am OLG Hamburg, fasst die Eckpunkte des neuen Sorgerechts zusammen.

Wer bekommt die Kinder? Musterfall zum Aufenthaltsbestimmungsrecht

Das Aufenthaltsbestimmungsrecht beschäftigt Sie als Familienanwalt immer wieder. Können sich die Eltern nach einer Trennung nicht einigen, wer die Kinder bekommt, dann muss das Gericht entscheiden. Wie Sie Ihre Mandanten in einem solchen Verfahren zum Aufenthaltsbestimmungsrecht optimal vertreten, lesen Sie im folgenden Beitrag.

Fallbeispiel und Musterantrag: Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts.

Ablehnung der Sorgerechtsübertragung auf den Vater eines nichtehelichen Kindes

Auch der Umstand, dass der nichteheliche Vater seit der Geburt des Kindes bisher keinerlei Unterhaltszahlungen geleistet hat und er auch nicht dargelegt hat, warum er seiner Unterhaltsverpflichtung nicht nachkommt, kann Bedeutung für die Beurteilung des Sorgerechts haben. Dies entschied das OLG Köln, Beschl. v. 28.11.2011 – 4 WF 184/11.

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