Persönliche Anhörung eines Kindes im Sorgerechtsverfahren

Das OLG Saarbrücken hat entschieden: Im Sorgerechtsverfahren ist ein Kind regelmäßig ab Vollendung des dritten Lebensjahres persönlich anzuhören. Das Unterbleiben begründet einen schwerwiegenden Verfahrensmangel, der auf Antrag Aufhebung und Zurückweisung rechtfertigt.

Erfahren Sie hier mehr in unserer treffenden Kurzanalyse plus Praxishinweis zur Entscheidung des OLG Saarbrücken v. 05.01.2018 – 9 UF 54/17.

Neuer Spezialreport: 20 tückische Fehler im Unterhaltsrecht

Im Unterhaltsrecht lauern zahlreiche Gefahrenquellen – und richtig schlimm wird es, wenn aufgrund eines Fehlers die Unterhaltsansprüche des Mandanten untergehen. Damit das nicht passiert, deckt unser neuer Spezialreport die 20 häufigsten Fehlerursachen im Unterhaltsrecht auf.

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