Das OLG Saarbrücken hat entschieden: Im Sorgerechtsverfahren ist ein Kind regelmäßig ab Vollendung des dritten Lebensjahres persönlich anzuhören. Das Unterbleiben begründet einen schwerwiegenden Verfahrensmangel, der auf Antrag Aufhebung und Zurückweisung rechtfertigt.
Neuer Spezialreport: 20 tückische Fehler im Unterhaltsrecht
Im Unterhaltsrecht lauern zahlreiche Gefahrenquellen – und richtig schlimm wird es, wenn aufgrund eines Fehlers die Unterhaltsansprüche des Mandanten untergehen. Damit das nicht passiert, deckt unser neuer Spezialreport die 20 häufigsten Fehlerursachen im Unterhaltsrecht auf.
Laden Sie hier Ihren Spezialreport „20 tückische Fehler im Unterhaltsrecht“ gratis herunter!