Abänderung von Titeln wegen neuer Düsseldorfer Tabelle?

Die Düsseldorfer Tabelle 2018 hat nicht nur wie erwartet die Mindestunterhaltssätze erhöht. Es wurden auch die Einkommensgruppen geändert – und das kam für viele dann doch überraschend. Denn durch diese Änderung kann der Unterhalt zumindest bei neuen Fällen faktisch sogar sinken.

Die große Frage für alle Anwälte im Familienrecht lautet allerdings, was die neuen Einkommensgruppen für laufende Fälle bedeuten. Können Titel wegen der neuen Düsseldorfer Tabelle abgeändert werden? Unsere Autorin Martina Mainz-Kwasniok, Fachanwältin für Familienrecht, ist der Frage nachgegangen und präsentiert Ihr persönliches Fazit heute auf Familienrecht.de. Eine konstruktive Diskussion ist ausdrücklich erwünscht – wir freuen uns auch auf Ihre Anmerkungen im Kommentarbereich!

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