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Umgangsrecht für Großeltern, die im Ausland wohnen?

Auch Großeltern haben grundlegend ein Umgangsrecht mit ihren Enkeln. Doch wie ist die Rechtslage, wenn Großeltern und Kinder in verschiedenen Ländern wohnen? Zum Umgangsrecht für Großeltern, die im Ausland wohnen, hat nun der EuGH eine wegweisende Entscheidung veröffentlicht.

Lesen Sie hier, wie der EuGH zum Umgangsrecht von Großeltern im Ausland entschieden hat.

Muster: Antrag auf Rückführung des Kindes

Hier bieten wir Ihnen zwei zentrale Musteranträge rund um die Rückführung des Kindes an. Zum einen den Antrag an das zuständige Amtsgericht, falls das Kind aus dessen Heimat gegen den Willen des einen Sorgeberechtigten nach Deutschland gebracht wurde und dadurch das Mitsorgerecht des anderen verletzt wurde. Zum anderen den Antrag an das Bundesjustizamt, um die Rückführung eines Kindes zu veranlassen, das aus Deutschland ins Ausland gebracht wurde.

Hier klicken, um zur Übersicht mit beiden Musteranträgen auf Rückführung des Kindes zu gelangen.

Rückführung des Kindes: Gegen das Kindeswohl darf nicht vollstreckt werden!

Dramatische Szenen müssen sich im folgenden Fall abgespielt haben: Eine Mutter siedelt mit ihren Kindern in die deutsche Heimat zurück, der US-amerikanische Vater der Kinder will eine Rückführungsentscheidung vollstrecken. Doch die Kinder wehren sich und sprechen gar von Selbstmord. Schließlich entscheidet das OLG Saarbrücken im Vollstreckungsverfahren – sprichwörtlich in letzter Sekunde – zugunsten der Mutter und der Kinder, da eine Vollstreckung der Rückführung evident kindeswohlwidrig wäre.

Für seine Mandanten kämpfen lohnt sich bis zum Schluss. Was Sie aus dieser Entscheidung für die Praxis mitnehmen können, lesen Sie in der folgenden Besprechung.

Rom III-Verordnung betrifft 3 Mio. Ehen in Deutschland – die ersten Fälle lesen Sie hier!

Die Rom III-Verordnung ist seit 2 Wochen in Kraft – über die Theorie ist alles gesagt. Was jetzt zählt, ist die Praxis. Unsere zum Teil kniffligen „Beispielfälle Rom III“ machen Sie durch und durch mit der Rom III-Verordnung vertraut. Lesen Sie hier Teil 1 unserer aktuellen IPR-Serie!
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