Gerichte stolpern über Kindeswohlgefahr – Bei Prüfung geschludert

Über die anstehende Reform des Sachverständigenrechts haben Sie hier auf Familienrecht.de bereits gelesen. Die Reform soll die Qualität von familienrechtlichen Gutachten verbessern und so für mehr kindeswohlgerechte Urteile sorgen. Dass aber auch die Gerichte schon bei der Beauftragung des Gutachtens Fehler machen können, zeigt folgender Fall, den letztlich das Bundesverfassungsgericht entscheiden musste.

Beim Antrag auf Rückübertragung der elterlichen Sorge wurde die Prüfung der nachhaltigen Kindeswohlgefahr vernachlässigt. Erfahren Sie hier mehr!