VA-Reform (Versorgungsausgleichsreform)

Die am 1.9.2009 in Kraft tretende VA-Reform sieht vor, dass künftig jede Versorgung, die ein Ehepartner in der Ehezeit erworben hat, im jeweiligen Versorgungssystem zwischen beiden Eheleuten geteilt wird. Der jeweils ausgleichsberechtigte Ehegatte erhält also einen eigenen Anspruch auf eine Versorgung bei dem Versorgungsträger des jeweils ausgleichspflichtigen Ehegatten.

Das bislang geltende Recht verlangt hingegen – auf der Grundlage von fehleranfälligen Prognosen – eine Verrechnung aller in der Ehezeit erworbenen Anrechte aus allen unterschiedlichen Versorgungen und einen Ausgleich der Wertdifferenz über die gesetzliche Rentenversicherung.

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Alle Hintergründe zu den grundlegenden Änderungen und der Beibehaltung wesentlicher Grundsätze

Neues VersAusglG: Wegfall des Rentner- und Pensionistenprivilegs

Das neue Versorgungsausgleichsgesetz ist zum 1.9.2009 in Kraft getreten. Hoffentlich hat Ihnen unsere Serie zur Einführung des Versorgungsausgleichsgesetzes (VersAusglG) bisher geholfen, sich mit den Änderungen und Neuerungen vertraut zu machen.

Heute geht es um die Minirenten und den Wegfall des Rentner- und Pensionistenprivilegs.

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Warum gibt es überhaupt Reformen? In der Regel soll eine Reform etwas verbessern oder vereinfachen. Für dieses Ziel steht auch das Versorgungsausgleichsgesetz. Der bisherige Versorgungsausgleich soll vereinfacht werden. Zudem sollen Anwälte und Richter einen größeren Gestaltungsspielraum erhalten.

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Wichtige Familienrecht-Änderungen in Kraft

Heute ist es also soweit: Wichtige Änderungen im Familienrecht sind mit dem 1.9.2009 in Kraft getreten. Als Familienrechtler müssen Sie nun mit den Neuerungen vertraut sein, damit Sie Ihre Mandanten auch genauso gut vertreten können wie bisher.

Fehlt Ihnen die Zeit, sich mit dem neuen FamFG zu beschäftigen? Wir helfen Ihnen, das neue FamFG schnell und einfach kennen zu lernen. Laden Sie sich am besten jetzt gleich unseren gratis Report herunter, in dem wir für Sie die wichtigsten Änderungen auf den Punkt zusammengefaßt und erklärt haben.

Aber das ist ja noch nicht alles. Der Gesetzgeber hat uns außerdem noch die Reform des Versorgungsausgleichs beschert. Sie müssen sich nun, nach etlichen Jahren von den bisherigen Prinzipien verabschieden. Das Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG) sieht vor, dass künftig jede Versorgung, die ein Ehepartner in der Ehezeit erworben hat, im jeweiligen Versorgungssystem zwischen beiden Eheleuten geteilt wird.

Kennen Sie sich schon gut genug mit dem Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG) aus? Wir haben für Sie in unserer kostenlosen Broschüre alle wichtigen Änderungen im Versorgungsausgleich zusammengefaßt.

Aber damit nicht genug, neben dem neuen FamFG und dem Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG) hat der Gesetzgeber im Güterrecht auch den Zugewinnausgleich neu geregelt. Bei der Fülle an Neuregelungen jedoch kann man leicht den Überblick verlieren.

Unsere Experten haben darum für Sie in einer Synopse die bisherige Regelung den neuen gegenübergestellt. So verschaffen Sie sich leicht einen Überblick und haben die wichtigsten Änderungen im Griff. Eine praktische Arbeitshilfe, die Sie nicht mehr missen wollen!

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Das Versorgungsausgleichsgesetz: Damit ist ab 1.9.2009 Schluss

Schon morgen, zum 1.9.2009 kommt das Versorgungsausgleichsgesetz. Während einerseits im Versorgungsausgleichsgesetz Bewährtes übernommen wird, müssen Sie sich andererseits von bisherigen Prinzipien verabschieden. Wir sagen Ihnen, welche das sind.

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