Der BGH hat in einer interessanten Entscheidung gezeigt: Wer mit seinem Partner weder verheiratet ist, noch in einer Lebenspartnerschaft lebt, kann zwar das Kind seines Partners adoptieren. Allerdings erlischt dann das Verwandtschaftsverhältnis zwischen dem Partner und dessen Kind. Welche Alternativen gibt es also, um die gewünschte Sicherheit des Kindes in einer Familie herbeizuführen und ihm somit Rechte und Pflichte innerhalb dieses geschützten Bereichs zu gewährleisten?
Lesen Sie hier die Antwort in Anschluss an unsere Besprechung der BGH-Entscheidung XII ZB 586/15.