eheliche Lebensverhältnisse

Adoption eines Kindes durch den Lebenspartner – was ist dabei zu beachten?

Der BGH hat in einer interessanten Entscheidung gezeigt: Wer mit seinem Partner weder verheiratet ist, noch in einer Lebenspartnerschaft lebt, kann zwar das Kind seines Partners adoptieren. Allerdings erlischt dann das Verwandtschaftsverhältnis zwischen dem Partner und dessen Kind. Welche Alternativen gibt es also, um die gewünschte Sicherheit des Kindes in einer Familie herbeizuführen und ihm somit Rechte und Pflichte innerhalb dieses geschützten Bereichs zu gewährleisten?

Lesen Sie hier die Antwort in Anschluss an unsere Besprechung der BGH-Entscheidung XII ZB 586/15.

Bemessung des Unterhalts bei nachehelichem Karrieresprung

Soweit ein nachehelicher Karrieresprung nur einen neu hinzugetretenen Unterhaltsbedarf auffängt und nicht zu einer Erhöhung des Unterhalts nach den während der Ehe absehbaren Verhältnissen führt, ist das daraus resultierende Einkommen in die Unterhaltsbemessung einzubeziehen.

Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 17.12.2008 – XII ZR 9/07, DRsp Nr. 2009/3400.

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