Selbst wenn Ihr Mandant in einem Verfahren zur Feststellung der Vaterschaft unterliegt, bleibt er nicht zwangsläufig auf den Verfahrenskosten sitzen. Der BGH hat jetzt deutlich gemacht, dass Sie je nach Sachlage erfolgreich gegen eine negative Kostenentscheidung vorgehen können.
Vaterschaftsfeststellung: Erfolgreiche Beschwerde gegen die Kostenentscheidung?