Der Anwaltszwang, der mit dem FamFG erweitert wird, ist für Sie sicherlich ein spannendes Thema. Bei vielen Streitigkeiten müssen jetzt Sie oder ein Anwaltskollege beauftragt werden. Eine gute Gelegenheit, neue Mandanten zu gewinnen.
Wann gilt jedoch der Anwaltszwang? Das FamFG unterscheidet nach Verfahren vor dem Familiengericht und dem Oberlandesgericht sowie vor dem BGH. Außerdem gibt es noch das Behördenprivileg.