Reform des Sachverständigenrechts

Gerichte stolpern über Kindeswohlgefahr – Bei Prüfung geschludert

Über die anstehende Reform des Sachverständigenrechts haben Sie hier auf Familienrecht.de bereits gelesen. Die Reform soll die Qualität von familienrechtlichen Gutachten verbessern und so für mehr kindeswohlgerechte Urteile sorgen. Dass aber auch die Gerichte schon bei der Beauftragung des Gutachtens Fehler machen können, zeigt folgender Fall, den letztlich das Bundesverfassungsgericht entscheiden musste.

Beim Antrag auf Rückübertragung der elterlichen Sorge wurde die Prüfung der nachhaltigen Kindeswohlgefahr vernachlässigt. Erfahren Sie hier mehr!

3 von 4 FamR-Gutachten sind mangelhaft – Neues Sachverständigenrecht verspricht Besserungen

Haben Sie als Anwalt im Familienrecht auch schon mal über ein Sachverständigen-Gutachten geschimpft? Das soll Ihnen in Zukunft erspart bleiben, denn die Regierung will die Qualität und Neutralität der Gutachten verbessern. Eine Reform des Sachverständigenrechts ist bereits auf dem Weg.

Lesen Sie hier, was das neue Sachverständigenrecht im Einzelnen verändern wird und wie die neuen Regeln auch Sie als Anwalt betreffen.