Reminder vom BGH: Eine bereits vorliegende Unterhaltsregelung ist stets darauf zu überprüfen, ob sie den gesetzlichen Vorschriften über den nachehelichen Unterhalt widerspricht. Für Ihre Mandanten kann es dabei um viel Geld gehen. Wir zeigen Ihnen anhand einer aktuellen BGH-Entscheidung, bei der es um den Zusammenhang von Unterhalt und Versorgungsausgleich ging, was es dabei zu beachten gibt.
Klicken Sie hier und lesen Sie unsere Besprechung zum BGH-Beschluss vom 2.8.2017 – XII ZB 170/16