Kindesunterhalt

Die Kindergeldanrechnung über das Unterhaltsrecht

Da das Kindergeld nur an einen Elternteil ausgezahlt wird, bedarf es eines Kindergeldausgleichs unter den Eltern. Dieser Ausgleich vollzieht sich bei getrenntlebenden oder geschiedenen Eltern aus Vereinfachungsgründen nach § 1612b BGB über das Unterhaltsrecht.

Wie Sie das als Anwalt bei der Unterhaltsberechnung berücksichtigen, lesen Sie im folgenden Artikel.

Auskunftspflicht des Elternteils, der freiwillig den vollen Kindesunterhalt zahlt

Eigentlich eine runde Sache: Ein Vater übernimmt aus freien Stücken den vollen Ausbildungsunterhalt für sein volljähriges Kind. Die Mutter des Kindes verlangt dennoch Auskunft über seine Einkünfte. Mit Recht? Stichwort: Auskunftspflicht.

Der BGH hat nun konkretisiert, inwiefern in Unterhaltsfällen eine Auskunftspflicht besteht.

Kindesunterhalt: Auch höchste Stufe der Düsseldorfer Tabelle zielt nur auf Deckung des Elementarbedarfs

In einem interessanten Fall zum Kindesunterhalt (OLG Hamm, Urt. v. 11.07.2012 – 12 UF 319/11) schuldet ein Vater seiner Tochter Unterhalt in Höhe von insgesamt 837,68 €. Geleistet hat er davon monatlich 579,48 €. Die restliche Summe von 258,20 € sieht der Beklagte als gedeckt an – denn er hat seiner Tochter freiwillig jeden Monat 305 € für Reit- und Klavierunterricht gezahlt. Falsche Einschätzung, sagt das OLG Hamm.

Lesen Sie hier die Gründe.

Auch fiktive Einkünfte brauchen eine reale Grundlage: Aktuelles BVerfG-Urteil zur Unterhaltsberechnung

Drei Unterhaltspflichtige haben sich erfolgreich gegen die Zurechnung fiktiver Einkünfte bei der Bemessung des Kindesunterhalts gewehrt. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat den Verfassungsbeschwerden der Väter stattgegeben – und damit erneut zur Erwerbsfähigkeit und Erwerbsmöglichkeit von Unterhaltspflichtigen entschieden.
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