Da das Kindergeld nur an einen Elternteil ausgezahlt wird, bedarf es eines Kindergeldausgleichs unter den Eltern. Dieser Ausgleich vollzieht sich bei getrenntlebenden oder geschiedenen Eltern aus Vereinfachungsgründen nach § 1612b BGB über das Unterhaltsrecht.
Wie Sie das als Anwalt bei der Unterhaltsberechnung berücksichtigen, lesen Sie im folgenden Artikel.