Reform des Zugewinnausgleichs

Reformen im Familienrecht: Vorzeitiger Zugewinnausgleich nach neuem Recht

von Frank Götsche, Richter am OLG Brandenburg
aus dem Vortrag zur Fachkonferenz Familienrecht 2009

Drohen vermögensmindernde Manipulationen eines Ehegatten, kann der andere Ehegatte ein Interesse an der Beendigung des Güterstands haben. Dem dient der vorzeitige Zugewinnausgleich. Insofern spielt der vorzeitige Zugewinnausgleich nur für die Zeit vor der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags eine Rolle.

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Übergangsvorschriften im Zugewinnausgleich

Zu einer Reform gehören häufig Übergangsfristen. So ist es auch bei der Reform im Güterrecht. Übergangsvorschriften geben Ihnen die Möglichkeit, während eines begrenzten Zeitraums wahlweise das alte beziehungsweise das neue Recht anzuwenden.

Bereits vor dem 01.09.09 konnten Sie das neue Recht zum Zugewinnausgleich einsetzen. Nach Inkrafttreten der Reform haben Sie jetzt die Möglichkeit, bereits anhängige Klagen zurückzunehmen, wenn dies für Sie günstiger ist. Im Mittelpunkt der Überlegungen steht selbstverständlich Ihr Mandant mit seinen Bedürfnissen.
 

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Neues Recht gestaltet vorzeitigen Zugewinnausgleich um

Gibt es auch nach neuem Recht noch den vorzeitigen Zugewinnausgleich? Diese Frage möchte Ihnen diese Woche näher erläutern.

Der vorzeitige Zugewinnausgleich ist nach neuem Recht umgestaltet worden. Bisher war beim Zugewinnausgleich eine reine Leistungsklage mit Zahlungsantrag nicht möglich. Erlaubt war nur eine Leistungs- und Gestaltungsklage, also eine objektive Klagehäufung. Nach neuem Recht ist eine reine Leistungsklage problemlos möglich, der vorzeitige Zugewinnausgleich leitet jedoch gleichzeitig die Aufhebung der Zugewinngemeinschaft ein. Eine reine Gestaltungsklage sieht das neue Recht wie gehabt vor.

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Zugewinnausgleich und Güterrechtsreform

Momentan tut sich im Familienrecht einiges. Zum 1.9.09 trat das Gesetz zur Änderung des Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrechts in Kraft. Zeitgleich kamen das neue FamFG sowie das Versorgungsausgleichsgesetz.

Sie haben auf dieser Seite bereits die wichtigsten Änderungen zum FamFG sowie zum Versorgungsausgleichsgesetz gelesen. Heute startet eine neue Serie zum Thema Zugewinnausgleich und Güterrechtsreform.

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Rechtsausschuss fordert Änderungen an der Güterrechtsreform

In seiner Beschlussempfehlung vom 13.05.2009 empfiehlt der Rechtsausschuss den Gesetzentwurf zur Reform des Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrechts (Güterrechtsreform) mit einigen Änderungen anzunehmen.

Der Deutsche Juristinnenbund (djb) begrüßt die Änderungen, die der Rechtsausschuss bei der Reform des Zugewinnausgleichs vornehmen will. Hatten die Juristinnen nach dem Gesetzentwurf des Bundeskabinetts noch „Licht und Schatten“ ausgemacht, so stellen sie nun fest, es werde zumindest „lichter“.

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