![]() |
Die neue Düsseldorfer Tabelle 2010Alle Änderungen unter Berücksichtigung der erhöhten Kinderfreibeträge und des angehobenen Kindergeldes gem. dem sog. Wachstumsbeschleunigungsgesetz vom 01.01.2010. |
von FamR-Redaktion - Kategorie: FamFG - 28. Januar 2010
Mit Inkrafttreten des FamFG wurde auch eine eigenständige Regelung der staatlichen Kostenhilfe eingeführt.
Im Unterschied zur ZPO verwendet das FamFG in den neu geschaffenen §§ 76 – 79 FamFG nicht mehr den Begriff der Prozesskostenhilfe, sondern den etwas präziseren Begriff der Verfahrenskostenhilfe.
Themen: Verfahrenskostenhilfe