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Der Gratis-VA-Reform-Report Grundzüge der Versorgungsausgleichsreform - von Horst-Heiner Rotax, Richter am AG a.D.Alle Hintergründe zu den grundlegenden Änderungen und der Beibehaltung wesentlicher Grundsätze |
von FamR-Redaktion - Kategorie: Unterhalt - 10. Februar 2010
Die Berechnung der Hartz-IV-Regelsätze ist nicht ausreichend transparent und deshalb verfassungswidrig, entschied das BVerfG mit Urteil vom 09.02.2010. Die Vorschriften des SGB II, die die Regelleistung für Erwachsene und Kinder betreffen, erfüllen nicht den verfassungsrechtlichen Anspruch auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG.
von FamR-Redaktion - Kategorie: Unterhalt - 12. Januar 2010
Zum 01.01.2010 sind die Tabellensätze der Düsseldorfer Tabelle angehoben worden. Unterhaltspflichtige Eltern müssen daher rückwirkend ab Januar mehr Kindesunterhalt zahlen. Neu ist die Annahme der 3-köpfigen Familie als Grundlage der Bedarfsbemessung.
Themen: Düsseldorfer Tabelle, Familienrecht, Unterhalt
von FamR-Redaktion - Kategorie: Unterhalt - 22. Dezember 2009
Im vorangegangen Beitrag von Dr. Christian Grabow haben Sie erfahren, welcher Systematik die Kostenvorschriften des FamFG folgen. Schwierig ist die neue Rechtslage vor allem deshalb, weil Sie neben den nun geltenden Vorschriften des FamFG auch noch zahlreiche Kostenvorschriften der ZPO beachten und in Altverfahren das bisher geltende Recht anwenden müssen.
Damit nicht genug. Zeitgleich mit dem FamFG ist auch das Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen (FamGKG) in Kraft getreten. Das FamGKG enthält die nunmehr einheitlich für alle Familiensachen anwendbaren Verfahrenswerte.
Themen: Familiensachen, Unterhalt, Unterhaltsberechnung, Unterhaltspflicht, Verfahrenswert, ZPO
von FamR-Redaktion - Kategorie: Unterhalt - 21. Juni 2009
Im Zusammenhang mit der Abänderung einer Jugendamtsurkunde über Kindesunterhalt hat das OLG Brandenburg (Beschl. v. 29.01.2009 — 13 WF 29/08, DRsp Nr. 2009/3930) über die Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung unter Berücksichtigung einer Nebenerwerbsobliegenheit und der Tatsache, dass der Unterhaltsschuldner im eigenen Haus wohnt, entschieden.
Im Zentrum der Entscheidung steht die Frage, ob und in welchem Umfang dem Unterhaltspflichtigen eine Nebentätigkeit zugemutet werden kann, wenn er durch seine bereits ausgeübte Tätigkeit ein zu geringes Netto-Einkommen erzielt.
Themen: Erwerbsobliegenheit, Familienrecht, Nebentätigkeit, Unterhalt, Unterhaltsberechnung